
Zertifiziert gemäß AZAV
Zertifizierung
Al-Ard ist zugelassener Träger (gemäß § 178 SGB III) nach dem Recht der Arbeitsförderung, zertifiziert durch die DEKRA.
Das Zertifikat ist gültig vom 27.02.20 bis 26.02.2025, Zertifikats Registrier-Nr.: 31T0220014
Zertifizierter Standort: Gottschedstr. 4, 13357 Berlin
Durch die Akkreditieruns- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, wird die Qualität von Bildungsangeboten und Bildungsträgern zur beruflichen Eingliederung sichergestellt. Sie schreibt fest, welche Anforderungen Träger erfüllen müssen, um Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit durchführen zu können. Zertifizierte Träger dürfen den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) sowie den Bildungsgutschein entgegennehmen, um mit ihren Angeboten Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Durch die Zertifizierung durch AZAV ist Al-Ard authorisiert, Angebote in folgenden Fachbereichen durchzuführen:
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Arbeitsvermittlung
- Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
Im Rahmen der Zertifizierung unterzieht sich Al-Ard einer jährlichen Überprüfung und stellt auf diese Weise die Qualität seiner Angebote sicher.